§ 1 Geltung der Bedingungen
Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit ebenfalls für alle künftigen Shows,
auch wenn sie dafür nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragliche Leistungen
Alle Leistungen sind schriftlich festzuhalten, mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Project Fire ist in der Gestaltung seines Programmes frei.
Art und Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter bekannt. (Homepage, Videos, Fotos)
Der Veranstalter gewährleistet einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung und sichert die erforderlichen Arbeitsbedingungen für die Durchführung der Show zu.
Andernfalls ist Project Fire nicht verpflichtet die Veranstaltung stattfinden zu lassen.
Project Fire ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn Krankheit, medizinische Notfälle oder höhere Gewalt der Grund der Verhinderung sind.*
Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten, wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Telefonnummer (Kontakttelefon für den Abend der Veranstaltung) usw. Project Fire weist darauf hin, dass die Kontaktperson am Abend erreichbar sein muss.
1. Technische Voraussetzungen
1a)
Der Veranstalter hat alle Vorarbeiten zu regeln und Voraussetzungen zu schaffen, um eine Feuershow stattfinden zu lassen.
Eventuelle Kosten wie z.B. GEMA-Kosten u.ä., welche mit der Show direkt in Zusammenhang stehen, sind vom Veranstalter zu übernehmen.
Bei privaten Veranstaltungen wie z.B. Familienfeiern, Hochzeiten, Geburtstage, Jugendweihen, nichtöffentliche Firmenveranstaltungen entfällt dieser Punkt.
Bitte prüfen Sie dabei auch die Realisierung der Auftrittszeit, sowie die örtlichen Gegebenheiten und sprechen Sie diese auch mit der betreffenden Location ab. Gegebenfalls (vor allem bei öffentlichen Plätzen) ist sich bei der entsprechenden Gemeinde, Kommune oder Stadtbehörde zu informieren.
Project Fire übernimmt keine Haftung bei eventuellen Ruhestörungen.
1b)
Die technischen Mindestvoraussetzungen sind den Varianten im Angebot zu entnehmen.
Voraussetzungen für sonstige Integrationen : 4x4x4m L/B/H.
Bitte beachten Sie, dass die komplette Showfläche bereits 2h vor Auftrittsbeginn für Project Fire zur Verfügung steht und sich z.B. keine parkenden Fahrzeuge mehr auf
der Fläche befinden. In geschlossenen Räumen muss die Höhe für Feuershows mindestens 5m, ohne brennbare Einbauten (Dekoration o.ä. ) betragen.
Beträgt die Höhe weniger als 5m, können nach Absprache Sondershows ( LED / Licht ) vereinbart werden.
Für LED / Lichtshows darf die Deckenhöhe 3,0m nicht unterschritten werden.
1c)
Der Boden sollte für unsere Feuershows nicht brennbar sein und möglichst ebenerdig. Für unsere Shows aus Licht (LED) reicht eine ebenerdige Fläche.
Jede andere Art von Untergrund ist im Vorfeld mit Project Fire abzuklären. Project Fire hält sich die alleinige Entscheidung vor, ob eine Show möglich ist oder nicht.
1d)
Die Location – sofern eine Indoorshow geplant ist - muss eine ausreichende Durchlüftung haben, damit es während der Show nicht zu Übertemperaturen oder Sauerstoffmangel kommt. Dies gilt nicht für unsere LED / Lichtshows sondern nur, wenn Feuer zum Einsatz kommt.
1e)
Befinden sich in einer Location – sofern eine Indoorshow geplant ist – Brandmelder, ist vorher vom Veranstalter abzuklären ob und wo diese abzuschalten sind.
Unter scharfen Brandmeldern findet keine Art von Feuer statt. Dies gilt ebenfalls nicht für unsere LED / Lichtshows sondern nur wenn Feuer zum Einsatz kommt.
1f)
Bei zu erwartenden, extremen Witterungen am Veranstaltungsort ist Project Fire mindestens 6 Stunden vor Showbeginn zu kontaktieren, um eine Vorabsprache zu tätigen. Wir prüfen bereits ab 7 Tagen vorher, ob es zu eventuellen Änderungen der Show kommen kann.
2. Aufbau- & Showstartzeiten / Verpflegung/ Garderobe
2a)
Die Auf- und Abbauzeiten richten Sich nach dem im Vertrag festgelegten Showbeginn. Dabei planen wir den zeitlichen Ablauf so, dass keine längeren Wartezeitenzwischen dem finalen Aufbau und der Startzeit der Show liegen.
2b)
Verspätungen, Wartezeiten, Ablaufänderungen und notwendige Umbauzeiten bei Regen, die nicht von Project Fire verschuldet werden,
gehen zu Lasten des Veranstalters / Kunden.
2c)
Wenn der Veranstalter / Kunde den Aufbau zwingend deutlich vor dem Beginn der Veranstaltung wünscht (Einlassszenarien oder zeitlich getrennte Shows) und die Wartezeit für das Team von Project Fire mehr als 30 min beträgt, wird diese Zeit zusätzlich berechnet. Der Kostensatz beträgt hier 80,00 € netto pro angefangene Stunde.
2d)
Bei Wartezeiten > 1 Stunde hat der Veranstalter / Kunde(Lehrzeichen zu viel) für die Verpflegung von Project Fire zu sorgen bzw. bereitzustellen.
Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind dann für das Team von Project Fire frei. Außerdem ist für diese Zeit ein Raum / Garderobe mit ausreichend Sitzgelegenheiten zu stellen
3. Abbruch der Show
3a)
Sollten die Punkte 1a-1f vor Ort nicht eingehalten werden, steht es Project Fire frei, die Show aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden zu lassen.
Die Sicherheit der Gäste und der Akteure von Project Fire haben oberste Priorität.
3b)
Sollte Punkt 2a in Kraft treten, fallen 100% Ausfallkosten in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars an, wenn Project Fire zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort ist.
3c)
Alle Kosten entfallen bei Naturgewalten wie, z.B. zu hoher Windstärke, starker Regen, Gewitter, Schneesturm.
Diese Art von Festlegung wird nur von Project Fire allein entschieden.
4. Sicherheit & Versicherung
4a)
Für die Sicherheit während einer Show sorgt Project Fire selbst. Verwendet werden Sicherheitsdecken, Pulverlöscher sowie CO2-Löscher.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Project Fire den Auf- und Abbau sowie die Show reibungslos durchzuführen kann.
Gegebenenfalls mit der Unterstützung von Security oder anderweitigen Sicherungsmaßnahmen, welche vom Veranstalter zu stellen sind.
Dies gilt nur bei öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Stadtfeste, Diskotheken u.s.w.
4b)
Project Fire ist für alle Feueraktionen, sowie Pyrotechnik der Stufe T1, versichert.
Entsprechend der Leistungen der Betriebshaftpflicht sind Personenschäden bis 6.000.000. Euro, Sachschäden bis 1.000.000. Euro und Vermögensschäden bis 100.000 Euro versichert. Eventuelle Schäden sind innerhalb von 2 Tagen an Project Fire zu melden. Für voreilige eigene Initiativen gegen Beseitigungen von Schäden übernimmt Project Fire keine Kosten. Schadensmeldungen und Leistungen werden nur über die Versicherung geführt, reguliert und freigegeben.
§ 5 Zahlung
Die Art der Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem gestellten Vertrag. Die Gage wird entsprechend, der im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen ausgezahlt.
Der Veranstalter ist nicht berechtigt eigenmächtig Änderungen vorzunehmen. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich keinem Dritten Auskunft über das
vereinbarte Entgelt zu geben, außer er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
§ 6 Rücktrittsfristen bei laufenden Verträgen
Ab Vertragsunterzeichnung bis 3 Monate vorab werden 15% des Honorars fällig.
(Sollte der Zeitraum zwischen Buchung und Veranstaltungstag weniger als 3 Monate betragen,
so gilt die für den entsprechenden Zeitraum definierte höhere % des Honorars)
3 Monate bis 29 Tage vor dem Veranstaltungstag 25% des Honorars
28 Tage bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstag 50% des Honorars
14 Tage bis 8 Tag vor dem Veranstaltungstag werden 75% des Honorars
7 Tage bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstag werden 80% des Honorars fällig.
Bei Absage ab 7 Tage vor dem Veranstaltungstag werden 100% des Honorars fällig.
Ein Rücktritt wegen höherer Gewalt ist zu jeder Zeit ohne Gebühren möglich.*
*
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: schwerwiegende Beeinträchtigungen im Gesundheitssektor (z.B. Pandemie, Epidemie, Seuchen), Naturkatastrophen (z.B. Sturm, Hochwasser, Erdbeben), Arbeitskämpfe, Unruhen und Akte terroristischer Gewalt.
§ 7 Terminverschiebungen
Terminverschiebungen nach Vertragsunterzeichnung werden als Stornierung gewertet.
Es gelten die Stornobedingungen der jeweils gültigen AGB. Neue Termine, die aus Verschiebungen resultieren,
führen zu neuen Angeboten. Sollten Termine jahresübergreifend verschoben werden, kann es zu abweichenden Angeboten inklusive Preisanpassungen kommen.
§ 8 Urheberschutz und Nutzungsrechte von Bild- und Textmaterial
Project Fire räumt Ihnen das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie von Bildern oder Videos, für persönliche Zwecke anzufertigen.
Nicht berechtigt sind Sie hingegen, die Materialien zu verändern, weiterzugeben und/oder gar selbst zu veröffentlichen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Fotos, Videos und Texte bei Project Fire.
Stand der AGB: 08.06.2023